Arbeitsvertrag MiniJob
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Tätigkeit und Aufgabenbereich
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Der Arbeitnehmer wird als Online-Nachhilfelehrer/in im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) eingestellt.
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Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
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Durchführung von Online-Unterricht in den vereinbarten Unterrichtsfächern;
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Vorbereitung von Schülern auf wissenschaftliche Konferenzen, Wettbewerbe und Projekte;
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pädagogische und fachliche Begleitung der Schüler;
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Besprechung bereits erledigter Hausaufgaben;
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Vermittlung neuer Lerninhalte;
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praktische Übungen und fachliche Vertiefung;
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Erläuterung neuer Hausaufgaben;
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digitale Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und Hausaufgaben.
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Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, fachgerechten und zuverlässigen Durchführung seiner Tätigkeit.
§ 2 Arbeitsort und technische Ausstattung
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Die Tätigkeit wird ausschließlich remote / im Homeoffice erbracht.
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Der Arbeitnehmer stellt die für den Unterricht erforderliche technische Ausstattung (Computer, stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon und geeignete Arbeitsumgebung) grundsätzlich selbst.
§ 3 Arbeitszeit
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Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines Minijobs unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 EUR monatlich).
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Die Arbeitszeit richtet sich nach betrieblichem Bedarf sowie nach dem mit dem Arbeitnehmer abgestimmten Stundenplan.
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Eine Unterrichtseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt flexibel nach Absprache.
§ 4 Vergütung
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Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung entsprechend der jeweils gültigen Vergütungstabelle des Arbeitgebers (Anlage 1).
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Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der durchschnittlichen regelmäßigen Anzahl durchgeführter Unterrichtseinheiten pro Woche.
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Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Online-Überweisung direkt auf das vom Arbeitnehmer benannte Bankkonto monatlich zum letzten Bankarbeitstag des Monats. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
§ 5 Vergütungspflichtige Tätigkeiten
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Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen ausschließlich:
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Durchführung einer 60-minütigen Unterrichtseinheit inkl. Besprechung, Vermittlung, Übungen und Materialbereitstellung;
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administrative Dokumentation bis zu 1 Stunde pro Kalendermonat;
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ausdrücklich vom Arbeitgeber beauftragte Vorbereitungsarbeiten für Spezialprojekte.
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Nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen insbesondere: allgemeine Vorbereitung regulärer Stunden, Fortbildung, organisatorische Kommunikation mit Eltern und Terminorganisation.
§ 6 Datenschutz und Verschwiegenheit
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Die Aufzeichnung von Unterrichtseinheiten in Bild oder Ton ist untersagt.
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Die Speicherung personenbezogener Daten von Schülern auf privaten Geräten ist untersagt. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO.
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Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über sämtliche ihm bekannt werdenden vertraulichen Informationen (Schülerdaten, Konzepte, Preise etc.). Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
§ 7 Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
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Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten gesetzlichen Erholungsurlaub. Urlaubswünsche sind mindestens 3 Wochen im Voraus mitzuteilen.
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Jede Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nach gesetzlichen Vorgaben vorzulegen.
§ 8 Probezeit und Kündigung
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Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
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Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB).
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht.