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Arbeitsvertrag MiniJob

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Tätigkeit und Aufgabenbereich

  1. Der Arbeitnehmer wird als Online-Nachhilfelehrer/in im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) eingestellt.

  2. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung von Online-Unterricht in den vereinbarten Unterrichtsfächern;

  • Vorbereitung von Schülern auf wissenschaftliche Konferenzen, Wettbewerbe und Projekte;

  • pädagogische und fachliche Begleitung der Schüler;

  • Besprechung bereits erledigter Hausaufgaben;

  • Vermittlung neuer Lerninhalte;

  • praktische Übungen und fachliche Vertiefung;

  • Erläuterung neuer Hausaufgaben;

  • digitale Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und Hausaufgaben.

  1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, fachgerechten und zuverlässigen Durchführung seiner Tätigkeit.

§ 2 Arbeitsort und technische Ausstattung

  1. Die Tätigkeit wird ausschließlich remote / im Homeoffice erbracht.

  2. Der Arbeitnehmer stellt die für den Unterricht erforderliche technische Ausstattung (Computer, stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon und geeignete Arbeitsumgebung) grundsätzlich selbst.

§ 3 Arbeitszeit

  1. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines Minijobs unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 EUR monatlich).

  2. Die Arbeitszeit richtet sich nach betrieblichem Bedarf sowie nach dem mit dem Arbeitnehmer abgestimmten Stundenplan.

  3. Eine Unterrichtseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt flexibel nach Absprache.

§ 4 Vergütung

  1. Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung entsprechend der jeweils gültigen Vergütungstabelle des Arbeitgebers (Anlage 1).

  2. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der durchschnittlichen regelmäßigen Anzahl durchgeführter Unterrichtseinheiten pro Woche.

  3. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Online-Überweisung direkt auf das vom Arbeitnehmer benannte Bankkonto monatlich zum letzten Bankarbeitstag des Monats. Barzahlungen sind ausgeschlossen.

§ 5 Vergütungspflichtige Tätigkeiten

  1. Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen ausschließlich:

  • Durchführung einer 60-minütigen Unterrichtseinheit inkl. Besprechung, Vermittlung, Übungen und Materialbereitstellung;

  • administrative Dokumentation bis zu 1 Stunde pro Kalendermonat;

  • ausdrücklich vom Arbeitgeber beauftragte Vorbereitungsarbeiten für Spezialprojekte.

  1. Nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen insbesondere: allgemeine Vorbereitung regulärer Stunden, Fortbildung, organisatorische Kommunikation mit Eltern und Terminorganisation.

§ 6 Datenschutz und Verschwiegenheit

  1. Die Aufzeichnung von Unterrichtseinheiten in Bild oder Ton ist untersagt.

  2. Die Speicherung personenbezogener Daten von Schülern auf privaten Geräten ist untersagt. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO.

  3. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über sämtliche ihm bekannt werdenden vertraulichen Informationen (Schülerdaten, Konzepte, Preise etc.). Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

§ 7 Urlaub und Arbeitsunfähigkeit

  1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten gesetzlichen Erholungsurlaub. Urlaubswünsche sind mindestens 3 Wochen im Voraus mitzuteilen.

  2. Jede Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nach gesetzlichen Vorgaben vorzulegen.

§ 8 Probezeit und Kündigung

  1. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.

  2. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB).

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

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